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   BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96   

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https://dejure.org/1997,9012
BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96 (https://dejure.org/1997,9012)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1997 - 1Z RR 610/96 (https://dejure.org/1997,9012)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1997 - 1Z RR 610/96 (https://dejure.org/1997,9012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RStreitgenossenschaft bei Klage auf Feststellung eines altrechtlichen Geh- und Fahrtrechts - Grunddienstbarkeit nach Gemeinem Recht - Anliegerweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 3 O 2824/95
  • OLG München - 14 U 503/96
  • BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1997 Nr. 73
  • BayObLGZ 1997, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96
    Ein prozeßrechtlich bedingter Zwang zu gemeinsamer Klageerhebung ist nicht schon deswegen gegeben, weil das anzuwendende materielle Recht oder Gründe der Logik eine einheitliche Entscheidung notwendig oder wünschenswert erscheinen lassen (BGHZ 30, 197/199; 92, 351/354).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96
    Denn anders als bei der Belastung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks mit einer Dienstbarkeit (vgl. BGH NJW 1984, 2210 ) bezieht sich die geltend gemachte Nutzungsbefugnis auf mehrere selbständige Grundstücke mit (regelmäßig) verschiedenen Eigentümern.
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 48/92

    Erwähnung eines Anliegerweges im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96
    Der jeweilige Anlieger (früher z.T. auch als Angrenzer bezeichnet) ist Alleineigentümer der zu seinem Grundstück gezogenen Wegeteilfläche (zu allem BayObLG Rpfleger 1977, 103/104 und MittBayNot 1992, 335 m.w.N.; vgl. auch Bengel/Simmerding Grundbuch, Grundstück, Grenze 4. Aufl. §§ 3, 4 Rn. 20 f. und Meisner/Ring/Götz Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. § 7 Rn. 8).
  • BayObLG, 02.12.1996 - 1Z RR 236/94

    Bestehen eines durch Ersitzung erworbenen Gehrechts und Fahrtrechts in Form einer

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96
    Einem gesteigerten Bedürfnis des herrschenden Grundstücks ist Rechnung zu tragen, wenn es im Rahmen der normalen Entwicklung auftritt und es sich um die Steigerung einer der Art nach gleichbleibenden und damit vorhersehbaren Benützung handelt (BayObLGZ 1996, 286/294 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96

    Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers;

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96
    Danach konnte eine Servitut durch Ersitzung ("fortgesetzten Besitz") erworben werden, wobei die Ersitzungszeit unter Anwesenden zehn Jahre betrug (vgl. im einzelnen, auch zu den weiteren hier nicht zweifelhaften Voraussetzungen BayObLGZ 1996, 284/292 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241

    Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels

    Sein Grundstück ist nach herrschender Auffassung regelmäßig mit einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Grundstücke derjenigen belastet, die den Weg nach seiner Zweckbestimmung zu Geh- und Fahrtzwecken nutzen dürfen, üblicherweise der anderen Anlieger (vgl. insgesamt hierzu: BayObLG, B.v. 15.12.1997 - 1 Z RR 610/96 - juris Rn. 17).

    Die Geh- und Fahrtrechte blieben bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Eintragung als Grunddienstbarkeit bestehen (Art. 184 Satz 1, Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), für die nunmehr die Vorschriften der §§ 1020 bis 1028 des BGB gelten (Art. 184 Satz 2 EGBGB; vgl. BayObLG, B.v. 15.12.1997 a.a.O. - juris Rn. 24).

  • VG München, 22.03.2018 - M 11 K 16.3030

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bei gesicherter Erschließung

    Derartige Geh- und Fahrtrechte blieben bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Eintragung als Grunddienstbarkeit bestehen (Art. 184 Satz 1, Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), für die nunmehr die Vorschriften der §§ 1020 bis 1028 BGB (Art. 184 Satz 2 EGBGB) gelten (vgl. zu all dem BayObLG, U. v. 15.12.1997 - 1Z RR 610/96).
  • VG Gera, 22.09.2005 - 4 K 235/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Kostenspaltung;

    26. Juni 2003 - 3 W 79/03; Bayrisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 2. Dezember 1996 - 1 Z RR 236/94; Urteil vom 15. Dezember 1997 - 1 Z RR 610/96 - alle zit. nach juris; Falckenberg, in: Münchener Kommentar, § 1018 BGB, Rn. 62, 3.
  • VG Würzburg, 03.11.2022 - W 4 K 22.1558

    Erfolglose Nachbarklage - wegemäßiger Zugang zu Gartengrundstück

    Sofern der Kläger schließlich die Verletzung privater Rechte durch die angefochtene Tekturgenehmigung geltend macht (vermeintliches Miteigentum am beschränkt öffentlichen Weg oder etwaige entsprechende Grunddienstbarkeit, vgl. hierzu etwa BayObLG, U.v. 15.12.1997 - 1Z RR 610/96 - BayObLGZ 1997, 367/369), so kann dies - unabhängig davon, ob und welche Rechte dem Kläger bezüglich des beschränkt-öffentlichen Weges hier tatsächlich zustehen - schon deswegen dahinstehen, weil eine Baugenehmigung gem. Art. 68 Abs. 5 BayBO unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt wird.
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